Webvorgesehene Änderung des Diskriminierungsverbotes in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz: Der Begriff „Rasse“ sollte durch den Begriff „rassistisch“ ersetzt werden, … Web17 gen 2024 · Art. 3 I GG verbürgt das allgemeine Gleichheitsgrundrecht. Es enthält das Gebot der Rechtsanwendungsgleichheit (Gleichheit vor dem Gesetz) und das der Rechtssetzungsgleichheit (Gleichheit des Gesetzes). Wichtig ist vor allem, dass es das Verbot der Ungleichbehandlung ohne sachlichen Grund enthält.
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Art 3 GG - Einzelnorm - Gesetze im Internet
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